Barrierefreie Türen

Freier Eintritt für alle

Als einer der ersten Hersteller am Markt bietet Schörghuber auf Barrierefreiheit geprüfte und zertifizierte Türlösungen an. Diese sind als Komplettelemente, also Türblatt, Zarge, Drücker, Schloss, Bänder, Türschließer und Bodendichtung, in dem für dieses Nachweisverfahren akkreditierten Prüfinstitut für Bauelemente (PFB) geprüft worden.

  • Deutlich wahrnehmbar
  • Keine untere Türanschläge und Schwellen oder max. 2 cm hoch
  • Bedienkraft ensprechend DIN EN 12217

Technische Daten

• Anwendung:
• Funktionen:
• Ausführung:
• Türdicken:
• Zargen:
• Zusatzausstattungen:

Ausführungen Hoteltüren, Flurtüren, Wohnungseingangstüren, Schiebetüren u. v. m.
  1- und 2-flügelige barrierefreie Türen
Türdicke 42 mm, 50 mm, 70 mm, 73 mm
Kombinierbar mit T30 und T90 Brandschutz, Rauchschutz, Schallschutz Rw = 32, 37, 42 dB, einbruchhemmend RC 2, RC 3
Abmessung  
Varianten Flächenbündige Lichtausschnitte, Seitenteile und Festverglasung
Zarge Holz-, Stahl- und Aluminiumzargen
Weiteres Schlösser mit und ohne Panikfunktion, Mehrfachverriegelung, Lichtausschnitte, verstellbare Schließbleche, Drücker in verschiedenen Designs, aufgesetzte und verdeckt liegende Türschließer

Funktionen und Ausstattung

Anforderungen

Unter barrierefreiem Bauen versteht man die Ausführung von Gebäuden für die Nutzung durch behinderte oder alte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe. Profitieren können davon allerdings auch Menschen ohne Behinderung bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit, z. B. Eltern mit Kinderwagen. Mit dem „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“ soll eine Benachteiligung behinderter Menschen auf Bundesebene verhindert werden. Weitere Regelungen zur Barrierefreiheit finden sich in den Landesbauordnungen. Es müssen hierzu auch zwingend Bewegungsflächen von Türen eingehalten werden.

Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 und-2

Hinsichtlich der Barrierefreiheit in Gebäuden und insbesondere für Türen sind in Deutschland DIN 18040-1 (Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Räumen) und DIN 18040-2 (Barrierefreiheit in Wohnungen) zu beachten. Gemäß diesen Normen müssen Türen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und sicher zu passieren sein. Untere Türanschläge oder Schwellen sind nicht zulässig oder auf max. 2 cm Höhe zu begrenzen.

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