Schallschutztüren

Schalldämmung für Wohn- und Funktionstüren

Entsprechend der DIN 4109 sind die Mindestanforderungen bezüglich der Schalldämmung von Türen zwischen bestimmten Bereichen und Räumen verbindlich. Sie gibt die erforderliche Luftschalldämmung zum Schutz gegen Schallübertragung aus fremden Wohn- und Arbeitsbereichen vor. Das kommt vor allem im Bereich Schulen und Kindergärten, aber auch in Ämtern, Hotels und Büros zum Tragen. 

  • Schalldämmwert Rw 32 dB
  • Schalldämmwert Rw 37 dB
  • Schalldämmwert Rw 42 dB
  • Schalldämmwert Rw 45/47 dB
  • Schalldämmwert Rw 50 dB

Technische Daten

Ein Schallschutzgutachten bezieht sich auf das komplette Türelement. Daher sollten Türblatt und Zarge als Einheit, von einem Hersteller, eingebaut werden. Bei Schörghuber sind geprüfte Schallschutzwerte von bis zu Rw = 50 dB erhältlich und bis zu Rw = 60 dB bei Doppeltüranlagen möglich.

 


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