Schallschutztüren
Schalldämmung für Wohn- und Funktionstüren
Entsprechend der DIN 4109 sind die Mindestanforderungen bezüglich der Schalldämmung von Türen zwischen bestimmten Bereichen und Räumen verbindlich. Sie gibt die erforderliche Luftschalldämmung zum Schutz gegen Schallübertragung aus fremden Wohn- und Arbeitsbereichen vor. Das kommt vor allem im Bereich Schulen und Kindergärten, aber auch in Ämtern, Hotels und Büros zum Tragen.
- Schalldämmwert Rw 32 dB
- Schalldämmwert Rw 37 dB
- Schalldämmwert Rw 42 dB
- Schalldämmwert Rw 45/47 dB
- Schalldämmwert Rw 50 dB
Technische Daten
Ausführungen | Schallschutzklassen SSK 1, SSK 2, SSK 3, SSK 4 und SSK 5 |
1-flügelige und 2-flügelige Schallschutztüren bis Rw 50 dB | |
Kombinierbar mit | Brand-, Rauch-, Einbruchschutz, Feuchtraum, Nassraum, Klimaklasse III und IV |
Schallschutz optional als Zusatzausstattung Rw 32 dB bis Rw 50 dB | |
Abmessung | bis Höhe Baurichtmaß 3500 mm durchgängig, bis 4500 mm mit Oberlicht oder gegengefälzter Oberblende |
Varianten | Oberblenden, Oberlicht, Seitenteilen, Verglasungen, Lichtausschnitten |
Doppeltüranlage bis Rw 60 dB | |
Zarge | sämtliche Stahlzargen, Holzzargen und Aluzargen aus dem Schörghuber-Programm |
Weiteres | Vielfältige Zusatzausstattungen und Gestaltungsvarianten wie Schallschutzschiebetüren 1-flüglige Schiebetüren, OP-Schiebetüren |
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Referenzen
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