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Barrierefreie Türen - Freier Eintritt für alle

Als einer der ersten Hersteller am Markt bietet Schörghuber auf Barrierefreiheit geprüfte und zertifizierte Türlösungen an. Diese sind als Komplettelemente, also Türblatt, Zarge, Drücker, Schloss, Bänder, Türschließer und Bodendichtung, in dem für dieses Nachweisverfahren akkreditierten Prüfinstitut für Bauelemente (PFB) geprüft worden.

  • Deutlich wahrnehmbar
  • Keine untere Türanschläge und Schwellen oder max. 2 cm hoch
  • Bedienkraft ensprechend DIN EN 12217

Technische Daten

• Anwendung:
• Funktionen:
• Ausführung:
• Türdicken:
• Zargen:
• Zusatzausstattungen:

Ausführungen Hoteltüren, Flurtüren, Wohnungseingangstüren, Schiebetüren u. v. m.
  1- und 2-flügelige barrierefreie Türen
Türdicke 42 mm, 50 mm, 70 mm, 73 mm
Kombinierbar mit T30 und T90 Brandschutz, Rauchschutz, Schallschutz Rw = 32, 37, 42 dB, einbruchhemmend RC 2, RC 3
Abmessung  
Varianten Flächenbündige Lichtausschnitte, Seitenteile und Festverglasung
Zarge Holz-, Stahl- und Aluminiumzargen
Weiteres Schlösser mit und ohne Panikfunktion, Mehrfachverriegelung, Lichtausschnitte, verstellbare Schließbleche, Drücker in verschiedenen Designs, aufgesetzte und verdeckt liegende Türschließer

Funktionen und Ausstattung

Anforderungen

Unter barrierefreiem Bauen versteht man die Ausführung von Gebäuden für die Nutzung durch behinderte oder alte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe. Profitieren können davon allerdings auch Menschen ohne Behinderung bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit, z. B. Eltern mit Kinderwagen. Mit dem „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“ soll eine Benachteiligung behinderter Menschen auf Bundesebene verhindert werden. Weitere Regelungen zur Barrierefreiheit finden sich in den Landesbauordnungen. Es müssen hierzu auch zwingend Bewegungsflächen von Türen eingehalten werden.

Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 und-2

Hinsichtlich der Barrierefreiheit in Gebäuden und insbesondere für Türen sind in Deutschland DIN 18040-1 (Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Räumen) und DIN 18040-2 (Barrierefreiheit in Wohnungen) zu beachten. Gemäß diesen Normen müssen Türen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und sicher zu passieren sein. Untere Türanschläge oder Schwellen sind nicht zulässig oder auf max. 2 cm Höhe zu begrenzen.

Weitere Informationen zu den barrierefreien Türen

Barrierefreie Türen sind essenziell für die Umsetzung eines inklusiven und zugänglichen Baukonzepts. Diese Türen ermöglichen es behinderten und älteren Menschen, Gebäude in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe, zu nutzen. Auch Personen ohne Behinderung profitieren von barrierefreien Türen - insbesondere bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit, wie beispielsweise Eltern mit Kinderwagen.

Das barrierefreie Bauen zielt darauf ab, eine Benachteiligung behinderter Menschen zu verhindern, wie es im „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“ verankert ist. In den Landesbauordnungen sind weitere Regelungen zur Barrierefreiheit festgelegt. Eine der zentralen Anforderungen ist die Einhaltung der Bewegungsflächen von Türen, um eine problemlose Nutzung zu gewährleisten.

Die DIN 18040-1 und DIN 18040-2 sind die maßgeblichen Normen für die Barrierefreiheit in Gebäuden. Sie definieren spezifische Anforderungen an Türen, um deren Nutzung für alle Menschen sicher und bequem zu gestalten.

  • DIN 18040-1: Diese Norm bezieht sich auf die Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Räumen. Türen in diesen Bereichen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und sicher zu passieren sein. Alle Durchgänge, Öffnungen und Türelemente sollen möglichst schwellenlos geplant, und für Rauch- und Schallschutz mit absenkbarer Bodendichtung ausgestattet werden.
  • DIN 18040-2: Diese Norm regelt die Barrierefreiheit in Wohnungen. Auch hier gilt, dass Türen klar erkennbar, einfach zu öffnen und sicher zu passieren sein müssen. Sollen Türelemente selbstständig schließen für z. B. Brandschutzanforderung, können diese mit einem Freilaufschließer oder Automatikantrieb ausgestattet werden.

Barrierefreie Türen tragen nicht nur zur Inklusion bei, sondern bieten auch zahlreiche praktische Vorteile:

  • Sicherheit: Leicht zu öffnende und sicher zu passierende Türen reduzieren das Unfallrisiko.
  • Komfort: Die Nutzung von Türen wird für alle Personen erleichtert, unabhängig von ihrer körperlichen Verfassung.
  • Flexibilität: Barrierefreie Türen sind ideal für eine vielfältige Nutzung von Gebäuden, sei es in Wohnungen, öffentlichen Einrichtungen oder Geschäftsgebäuden.

Bei der Planung und Umsetzung barrierefreier Türen müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden:

  • Materialauswahl: Hochwertige Materialien wie Holz bieten nicht nur ästhetische Vorteile, sondern auch Langlebigkeit und Stabilität.
  • Technologie: Das Türsystem von Schörghuber ist als Gesamtelement (von Zarge, Türblatt über Drücker, Schloss, Bänder und Obentürschließer bis zur Bodendichtung) für Barrierefreiheit zertifiziert.  
  • Design: Ein ansprechendes Design der Türen trägt zur Gesamtästhetik des Gebäudes bei und stellt sicher, dass Barrierefreiheit nicht auf Kosten des Erscheinungsbildes geht.

Barrierefreie Türen nach DIN 18040-1 und DIN 18040-2 sind ein wichtiger Bestandteil eines inklusiven Baukonzepts. Sie gewährleisten, dass alle Menschen, unabhängig von ihren physischen Fähigkeiten, Gebäude sicher und komfortabel nutzen können.

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